Der Gießener SV bekennt sich zur Verantwortung den Kindern und Jugendlichen die in unseren Angeboten Sport treiben einen sicheren und gewaltfreien Rahmen zu bieten. Die in diesem Konzept dargestellten Maßnahmen sollen dies gewährleisten. Wir orientieren uns dabei an der „Sportförderrichtlinie der Stadt Gießen“ vom 20.01.2014 sowie den Vorgaben wie sie seitens de Landessportbundes Hessen und der Sportjugend Hessen festgelegt wurden.

Maßnahmen im Gießener SV

Das schon vor Jahren konzipierte und eingesetzte Personalstammblatt für alle im Verein als Übungsleiter tätigen Personen wurde im Rahmen der Erarbeitung dieses Schutzkonzeptes zum Kindeswohl überarbeitet und mit verschiedenen Anhängen versehen, die einerseits der Information neuer Übungsleiter/innen dienen, andererseits aber auch deren Kenntnisnahme und Anerkenntnis per Unterschrift festhalten.

Wir nutzen den gemeinsamen „Verhaltenskodex zum Kindeswohl“ des Landessportbundes Hessen und der Sportjugend Hessen wie er von Beiden auf den Homepages eingestellt ist.

Das „erweiterte Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregister Gesetz“ wird nach Vorstandsbeschluss von allen Übungsleiterinnen und -leitern eingefordert, die im Auftrag des Gießener SV mit minderjährigen Sportlerinnen und Sportlern tätig sind. Dabei ist es unerheblich ob diese haupt- oder nebenamtlich, mit oder ohne Vergütung tätig sind.

Die Grundqualifikation zum „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII“ wird von unseren Übungsleiterinnen und -leitern eingefordert. Diese verpflichten sich mit Unterzeichnung des Personalbogens diese baldmöglichst zu absolvieren. Lizenzierte Übungsleiterinnen und -leiter haben dies inzwischen in der Regel bereits im Rahmen ihres Lizenzerwerbs absolviert, andere werden auf die kostenfreien Qualifikationen durch das Jugendbildungswerk der Stadt Gießen hingewiesen.

Die Ansprechpartner für Kindeswohl im Gießener SV

Der/die Kinderschutzbeauftragte fungiert als Gesprächspartner(in), wenn Eltern, Kinder, Jugendliche, Trainer oder Vorstandsmitglieder den Eindruck haben, dass es einem Kind oder Jugendlichen „nicht gut geht“ und evtl. eine Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte. Sie/Er ist dabei sachlich und vertraulich und agiert als sensibler Gesprächspartner. Sie/Er entscheidet, ob Hilfe von außen erforderlich ist (telefonischer Kontakt zum Beratungsteam der Sportjugend und des lsbh oder Kontakt zu einer lokalen Beratungsstelle).

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Kontakt
Katrin Eger
Telefonnummer +49 (0)163 7967 756
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